Heute war ich beim Amtsgericht Stuttgart. Nein, nicht das was ihr denkt! Ich war als Gast da. Okay, zur Vorgeschichte: Am 15. März im Jahre 2008 trafen sich einige wenige, sagen wir mal maximal 20 Frühstücker und Frühstückerinnen, zum spontanen Frühstück auf den Überbleibseln der Stuttgarter Freitreppe. Der Grund warum war klar: Sie hatten Hunger! Diese Menschen wollten ihr Essen allerdings nicht einfach auf den kalten und etwas unhygenischen Treppenboden legen und so breiten sie ihre selbstmitgebrachten Tischdecken aus. Diese Tischdecken, welche durch ihr künstlerisches Design kaum zu übertreffen waren und manche gar an Transparente mit Aufschriften wie zum Beispiel „Freiraum“ oder „Anarchie“ erinnerten, wurden von unseren allseits bekannten Freunden und Helfern in Grün fälschlicherweise als Transparente erkannt. Im vorauseilendem Gehorsam, unerlaubte Kundgebungen oder gar Schlimmeres verhindern zu wollen, nahmen dann diese die Personalien von einem der hungrigen Frühstückern auf und betitelten diesen als „Ansprechparter“. Das Wort „Ansprechparter“ wurde dann in den Mühlen der weiteren Ermittlungen irgendwann umgedeutet und das Wort Versammlungsleiter war geboren. Und so wurde aus dem Ansprechpartner ein Versammlungsleiter und aus einem Frühstück eine unangemeldete Versammlung. So weit so gut. Jetz haben wir also mittlerweile einen Versammlungsleiter und eine nicht angemeldete Versammlung. Was noch fehlt, ist natürlich eine Klage gegen den Versammlungsleiter, weil er seine Frühstücksversammlung nicht rechtzeitig angemeldet hatte. Die Klage wurde zugestellt und die Kontaktperson legte fristgerecht Einspruch ein. Soviel zur Vorgeschichte.
Heute am 28. August war dann die Hauptverhandlung im Amtsgericht Stuttgart. Damit die Kontaktperson nicht alleine vor Gericht erscheinen muss, haben sich dann wieder so um die 15 Personen entschlossen, der Verhandlung als Gast beizuwohnen. Um zu verdeutlichen, dass Frühstücken keine Versammlung ist, wurde wiederum ein Picknickkorb gepackt und im Vorfeld der Verhandlung vor dem Saal standesgemäß gefrühstückt. Die Verhandlung begann und die ersten Zeugen wurden vernommen. Unter den Zeugen befand sich auch der zuständige Streifenpolizist. Dieser berichtete dann den Sachverhalt von seiner Seite aus und benutzte dann auch wieder das Wort „Ansprechpartner“. Als die Richterin dies hörte war ihr sofort klar, dass ein Ansprechparter nicht per se auch der Versammlungsleiter sein muss und schloss die Beweisaufnahme ohne alle Zeugen zu hören. Der übereifrige Rechtsanwalt wollte dann sofort zum Schlussplädoyer übergehen. Die Richterin überzeugte ihn dann aber ganz schnell, dass es vor Gericht eben auch Formalia gibt und dass diese eben auch einzuhalten sind. So kam es dann auch, dass nach den Formalia sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung auf Freispruch plädierte und das Gericht auch so entschied. Alles in allem kann man sagen: Frühstücken alleine muss keine Versammlung sein. Und nur weil mensch mit der Polizei redet ist mensch noch lange kein Versammlungsleiter.